GdW begrüßt BGH-Urteil zur Wohnflächenberechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass es für die Berechnung der Wohnfläche im Mietvertrag nicht darauf ankommt, ob die entsprechenden Räume einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkung unterliegen. (BGH v. 16.09.09; AZ VIII ZR 275/08).

“Es ist richtig, dass im Rahmen eines Mietvertrages zu Wohnzwecken vermietete Räume, die auch tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden können, sowohl bei der maßgeblichen Wohnfläche berücksichtigt werden dürfen als auch nicht zur Minderung berechtigen, nur weil sie einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkung unterliegen”, erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Dem Urteil liegt der Fall zugrunde, dass Mieter eine geringere als die vereinbarte Wohnfläche geltend gemacht und Minderung verlangt haben, weil ca. 20 m² der Räume nicht den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entsprochen haben.

Quelle (lifePR)

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