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Freitag 30 Oktober 2009
Mieter haben zwar ein Anrecht darauf, dass die gemietete Immobilie mängelfrei ist. Allerdings können Sie ihren Vermieter nicht haftbar machen, wenn dieser nichts von den Mängeln wusste. Dies geht nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 24 U 44/08).
Im verhandelten Fall verletzte sich eine Mieterin, weil sie über einen Riss einer Bodenplatte im Mietobjekt stolperte. Sie verklagte daraufhin den Vermieter auf Schadensersatz. Vor Gericht kam sie allerdings mit diesem Ansinnen nicht durch: Zwar sei ...