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Montag 12 Oktober 2009
Es gibt ein paar Dinge, die Mieter unbedingt unterlassen sollten, wenn sie Ärger vermeiden wollen. Das Immobilienportal Immowelt.de nennt die drei schlimmsten Mieter-Todsünden.
Sündenfall Nummer 1: Mietrückstände
Laut Gesetz ist eine fristlose Kündigung dann gerechtfertigt, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten mit insgesamt mehr als einer Monatsmiete in Verzug gerät oder wenn sich über einen längeren Zeitraum Rückstände von zwei oder mehr Monatsmieten ansammeln. Eine fristlose Kündigung kann - so nennen es Juristen - geheilt werden, wenn der Mieter die ...