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Mittwoch 16 September 2009
Ein Grundeigentümer muss den Laubfall von Bäumen aus Nachbars Garten in der Regel hinnehmen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Grundstück in einer Gegend liege, in der Gärten mit Laubbäumen häufig vorkommen. Selbst wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung darstelle, sei er in diesen Fällen zu dulden.
Nach Angaben von Haus & Grund kann ein betroffener Nachbar, der erhebliche Kosten für die Reinigung von Fassaden und Dachrinnen aufwenden muss, nur in Ausnahmefällen ...