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Sonntag 12 April 2009
Soll der Lebensgefährte in die Mietwohnung mit einziehen, so ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich
Wer seinen Lebensgefährten in der Mietwohnung aufnehmen will, muss zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Das hat nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 371/02). Allerdings: Laut Gesetz muss der Vermieter dem Wunsch des Mieters entsprechen, sofern nicht gewichtige Gründe gegen eine Aufnahme des Lebensgefährten sprechen.
Dem Gesetz zufolge bedarf die Aufnahme einer fremden Person in der Mietwohnung - mit Ausnahme von ...