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Mobilfunkanlage vermindert nicht den Gebäudewert

Mittwoch 25 Februar 2009
Der Wert eines Gebäudes wird durch eine Mobilfunkanlage, die in der Nähe betrieben wird, nicht beeinträchtigt. Das gilt auch dann, wenn von der Anlage Emissionen ausgehen, deren Schädlichkeit wissenschaftlich noch nicht bestätigt ist. Zu diesem Ergebnis kam nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, das Niedersächsische Finanzgericht im Urteil vom 20.02.2008 (Az.: 1 K 157/03). Da der Wert des Gebäudes nicht beeinträchtigt sei, scheide ein Abschlag vom Einheitswert des Gebäudes im Sinne des Bewertungsgesetzes aus. ...




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