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Donnerstag 29 Januar 2009
Der GdW begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes zur Zulässigkeit einer Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Abbruch des Hauses Voraussetzung für eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks ist (BGH-Urteil vom 28. Januar 2009, Az.: VIII ZR 7/08).
"Das höchste deutsche Zivilgericht hat mit diesem Urteil die Maßstäbe für die Abwägung zwischen dem Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Vermieters präzisiert", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Danach ist eine Kündigung zum Zwecke des Abbruchs eines Gebäudes ...