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Donnerstag 11 Dezember 2008
Urteil: Wer eine Wohnung mit Kfz-Stellplatz mietet, hat keinen Anspruch auf einen Winterdienst des Vermieters. Sturzgefahr ließe sich etwa durch geeignetes Schuhwerk mindern, so die Richter.
Ein Vermieter verletzt nicht die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht, wenn er einen vermieteten Auto-Stellplatz im Winter nicht von Eis und Schnee freihält. Dies entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 24 U 161/07).
Im verhandelten Fall klagte der Mieter einer Wohnung und eines dazugehörigen Kfz-Stellplatzes gegen seinen Vermieter. Dieser solle künftig im Winter bei ...