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Samstag 5 April 2008
Für den Mieter ändert sich nur der Ansprechpartner
Die Situation kennen viele Mieter: Plötzlich liegt ein Schreiben im Briefkasten, das darüber informiert, dass die Wohnung oder das Haus an einen neuen Eigentümer verkauft worden ist. Die Befürchtungen vieler Mieter reichen dann von einer unnötigen Luxussanierung der Wohnung, über die ungerechtfertigte Mieterhöhung, bis hin zur Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters. Jedoch gibt es in Deutschland klare Regeln, an die sich jeder Wohnungseigentümer halten muss. Generell gelten dabei für den neuen Eigentümer ...