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Donnerstag 3 April 2008
Was bei Autos, Waschmaschinen oder Kühlschränken schon lange Pflicht ist, gilt demnächst auch für Immobilien: Angaben zum Energieverbrauch. Ab 1. Juli 2008 sind Vermieter oder Verkäufer von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, verpflichtet, Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten den so genannten Energieausweis zugänglich zu machen. Dieser enthält unter anderem Angaben zu den Kosten für Heizung und Warmwasser. Ab Anfang nächsten Jahres gilt diese Regelung auch für später errichtete Immobilien.
Altbauten mit einem hohen Energiebedarf können dadurch an Wert verlieren, heißt es ...