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Mittwoch 2 April 2008
Eine Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs ist unzulässig, wenn der Vermieter den Eigenbedarf treuwidrig selbst herbeigeführt hat. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, über das der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet.
Eine Familie bewohnte seit Jahren eine Dreizimmerwohnung in Frankfurt am Main. Der Vermieter hatte zunächst auch mit im Haus gewohnt, war dann jedoch zu seiner Lebensgefährtin ins 100 Kilometer entfernte Marburg gezogen. Den Umzug hatte er unternommen, obwohl er in ...