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Montag 11 Februar 2008
Vor reisenden Dachreinigungsfirmen, die unangemeldet an der Haustür ihre Dienste anbieten, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Da diese Firmen in aller Regel Hochdruckreinigungsgeräte einsetzen, drohen laut den Verbraucherschützern Wasser- und Bauschäden. Sogar ausdrücklich verboten ist die Hochdruckreinigung von Asbestzementplatten, da hierbei die giftigen Fasern freigesetzt werden.
Zunächst schönt zwar eine Hochdruckreinigung der Dachflächen den Gesamteindruck eines Gebäudes. Doch was kosmetisch angebracht sein mag, sieht hinter den Kulissen schnell anders aus: Das Wasser kann zwischen den Tonziegeln oder Dachsteinen in die Dachkonstruktion eindringen. ...