Archive for November 15th, 2007
Donnerstag 15 November 2007
„Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 19/07) ist richtig und für mehr als 2,2 Millionen Mieterhaushalte, die pro Jahr umziehen, von großer Bedeutung“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten einer Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung beim Auszug des Mieters keine Betriebskosten sind, die der Mieter zahlen müsse. Tatsächlich handele es sich um Verwaltungskosten, für die der Vermieter aufkommen müsse.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes war es jahrelang umstritten, wer die ...