Private Grundstückseigentümer müssen nach neuem Urteil des Brandenburgischen OLG im Gegensatz zu Behörden die Standfestigkeit des Baumbestandes nur einmal jährlich prüfen, Behörden müssen dies beim öffentlichen Baumbestand zweimal jährlich prüfen.
Werden bei der jährlichen Kontrolle keine Auffälligkeiten festgestellt, hat es bis zur nächsten anstehenden Kontrolle ihr Bewenden.
Der Baumeigentümer ist nicht schadenersatzpflichtig, wenn ein begutachteter Baum bei einem Sturm umkippt und Besitz von Nachbarn beschädigt.
Brandenburgisches OLG, Az. 5 U 174/06
Quelle: Rheinpfalz, 08.02.2008
Grimm Immobilien OHG
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Die Firma Grimm Immobilien OHG besteht bereits seit dem Jahr 1978 und gehört zu den ältesten und erfolgreichsten Immobilienfirmen in und um Grünstadt.
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Quelle (openPR)
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