Werbungskosten nur bei nachweislichem Vermietungsbemühen

Wer sich als Immobilienbesitzer nicht klar erkennbar um Mieter für Haus oder Wohnung bemüht, kann bei der Steuererklärung keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln verweist die Wüstenrot Bausparkasse AG, Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische.

Im konkreten Fall hatte das Finanzgericht darüber zu entscheiden, ob Bemühungen des Klägers als ernsthafte Absicht zur Vermietung seiner Immobilie anerkannt werden können. In dem Jahr, als er für eine leerstehende Immobilie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd absetzen wollte, hatte er nur eine Vermietungsanzeige geschaltet und zwei Wohnungsbesichtigungen durchgeführt.

In seinem Urteil vom 19. April 2006 (Az.: 5 K 3607/04), das jedoch erst Ende 2007 veröffentlicht wurde, entschieden die Kölner Richter, dies sei nicht ausreichend, wenn eine Wohnung ernsthaft vermietet werden solle. Wegen fehlender Vermietungsabsicht lehnte das Gericht daher den Werbungskostenabzug ab. Inzwischen liegt das Verfahren beim Bundesfinanzhof, der nun höchstrichterlich darüber entscheiden muss, was die Mindestvoraussetzungen für erkennbare Vermietungsbemühungen sind.

Immobilienbesitzer in vergleichbarer Lage, denen vom Finanzamt die Anrechnung von Werbungskosten mit Hinweis auf mangelnde Vermietungsbemühungen ebenfalls abgelehnt wurde, können binnen einem Monat nach Erhalt ihres Steuerbescheids unter Hinweis auf das Aktenzeichen IX R 1/07 Einspruch bei ihrem Finanzamt einlegen. Von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Gunsten des Immobilienbesitzers könnten dann auch sie profitieren.

Ansprechpartner:

Frau Katja Bäcker-Wittke
E-Mail: katja.baecker-wittke@w[…]
Telefon: +49 (711) 662-4032
Fax: +49 (711) 662-1334

Herr Dr. Immo Dehnert
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com
Telefon: +49 (711) 662-1471
Fax: +49 (711) 662-1334
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher
Herr Frank Weber
Konzernentwicklung und Kommunikation
E-Mail: frank.weber@ww-ag.com
Telefon: +49 (711) 622-1470
Fax: +49 (711) 662-1334
Zuständigkeitsbereich: Leiter Konzernentwicklung und Kommunikation

Quelle (lifePR)

Popularity: 1% [?]


Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Technorati


Ähnliche Artikel bei Immobilien-Recherche:






Artikel kommentieren


immowelt - Immobilienportal

Immobilie suchen, Wohnung, Haus mieten bei ImmobilienScout24

Suchbegriffe über die Immobilien-Recherche gefunden wird:

durch ¤ e-mail ¤ wird ¤ haus ¤ wohnung ¤ dusche ¤ recherche ¤ immobilienrecherche ¤ kauf ¤ mieten ¤ glashaus ¤ für ¤ vitrum ¤ preis ¤ dachdurchführung ¤ immobilien ¤ hausplaner ¤ baden ¤ kommentieren ¤ skulpturhaken ¤ wohnflächenberechnung ¤ nicht ¤ westhafen ¤ erbpacht ¤ fenster ¤ kaufen ¤ frankfurt ¤ tipps ¤ dach ¤ absturzsicherung ¤ wohnen ¤ beitrag ¤ eigentümerwechsel ¤ stulpfenster ¤ recherchieren ¤ mietvertrag ¤ tricks ¤ sudbrock ¤ vermieter ¤ fertighaus ¤