Drei Monate Kündigungsfrist für alle Mieter - das stimmt nicht immer. Alte Zeitmietverträge mit einjährigen Verlängerungsklauseln gelten weiter, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht.
Trotz neuem Mietrecht: Nicht alle Mieter haben generell eine dreimonatige Kündigungsfrist. In manchen Ausnahmefällen kann der Mieter deutlich länger an seine Wohnung gebunden sein, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar (Az.: VIII ZR 257/06).
Im verhandelten Fall schlossen ein Mieter und ein Vermieter Anfang der 1990er-Jahre einen Zeitmietvertrag ab, der zunächst bis Ende Juli 1998 lief. Danach verlängerte sich der Vertrag immer automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit der gesetzlichen Frist gekündigt wird. Eine solche Regelung war zum damaligen Zeitpunkt zwar weit verbreitet, jedoch nach der Einführung des neuen Mietrechts 2001 nicht mehr zulässig.
Deshalb kündigte der Mieter im September 2005 zum 31. Dezember 2005 den Mietvertrag - diese kurze Frist entspricht den neuen Regelungen. Laut Vertrag wäre eine Kündigung allerdings erst frühestens zum 31. Juli 2005 möglich gewesen. Das Mieter-Argument: Für ihn gelten automatisch die neuen Mietrechts-Regelungen.
Letztinstanzlich entschied der BGH jedoch zu Gunsten des Vermieters. Denn es gibt im Gesetz Übergangsvorschriften. Und die besagen, dass solche Regelungen in Altverträgen, die vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts im September 2001 abgeschlossen wurden, weiter Bestand haben.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx
Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15
Über Immowelt.de:
Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 230 Millionen Page Impressions, 50 Millionen Exposé-Aufrufen und über 700.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.
Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner.
Quelle (openPR)
Popularity: 1% [?]
Social Bookmarking
Ähnliche Artikel bei Immobilien-Recherche: