Geschirrspülmaschine in Flammen

Gericht: Schutzeinrichtung unverzichtbar

Hersteller von Geschirrspülmaschinen müssen angesichts des gefahrenträchtigen Zusammenwirkens von Strom und Wasser in ihren Geräten dem Risiko von weitläufigen Beschädigungen möglichst effektiv entgegenwirken. Selbst dann, wenn technische Normen und Vorschriften keine besonderen Schutzeinrichtungen fordern, so das OLG Schleswig in einem Urteil.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, hatte sich eine Frau eine neue Einbauküche gekauft. Dazu gehörte auch eine Geschirrspülmaschine zum Preis von 883 Euro. Nachdem das Spülgerät fünf Jahre problemlos funktioniert hatte, sammelte sich plötzlich ungewöhnlich viel Chlorid im Manschettenbereich des Heizstabs an, ohne dass die Dame es bemerkte. Die Folge waren Korrosion und Lochfraß sowie der Ausfall beider Thermostatschalter. Dadurch kam es zu einer erheblichen Dampf- und Hitzeentwicklung, die ihrerseits zu einer weiteren Zerstörung der Maschine und einer Beschädigung von Geschirr sowie von Teilen der Kücheneinrichtung führte. Die Frau war der Ansicht, dass der Hersteller es versäumt habe, den Geschirrspüler mit einer Schutzeinrichtung auszustatten und deshalb für den Schaden verantwortlich sei. Doch das Unternehmen verwies darauf, dass das Produkt den anerkannten Regeln der Technik und damit den allgemeinen Sicherheitserwartungen entsprochen habe. Und so landete der Fall vor Gericht.

Das OLG Schleswig verurteilte den Fabrikanten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zur Zahlung von insgesamt 4.118 Euro (Urt. v. 19.10.2007 – 17 U 43/07). Auch ohne technische Normen und Vorschriften müssten Hersteller von Geschirrspülmaschinen - in den Grenzen des technisch Möglichen und finanziell Zumutbaren - dafür sorgen, dass von ihren Produkten bei üblicher Nutzung keine Schädigungen ausgingen, so das Gericht. Angesichts des gefahrenträchtigen Zusammenwirkens von Strom und Wasser in solchen Geräten müssten Hersteller dem Risiko von weitläufigen Beschädigungen möglichst effektiv entgegenwirken. Dieser zusätzlichen Verpflichtung hätte der Fabrikant im vorliegenden Fall durch Einbau eines 30 Euro teuren so genannten “Fehlerstromschutzschalters” nachkommen können. Die allgemeine Gefahr eines Fehlerstroms in Geschirrspülmaschinen sei, genau wie die Möglichkeit von Schutzmaßnahmen dagegen, seit Anfang der 90er Jahre bekannt gewesen, so die Richter. Insofern sei der Vertrieb des Geschirrspüler-Modells ohne Schutzeinrichtung fahrlässig gewesen. Der Hersteller müsse der Dame sämtliche Schäden ersetzen, so das Gericht.

Ansprechpartner:

Herr Günter Warkowski
Presse
E-Mail: Warkowski@anwalt-suchs[…]
Telefon: +49 (221) 93738-609
Fax: +49 (221) 93738-963
Zuständigkeitsbereich: Assessor

Quelle (lifePR)

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