Eine allgemeingültige Definition des Begriffs “schlüsselfertig” gibt es nicht. Jeder Bauträger versteht darunter etwas anderes. Das birgt einige Tücken für die Bauherren
Wer glaubt, schlüsselfertig sei gleichbedeutend mit komplett fertig und das Haus somit zum Sofortbezug bereit, unterliegt einem teuren Irrglauben, wie das Immobilienportal Immowelt.de berichtet. Denn Fakt ist: Eine klare Definition für “schlüsselfertig” gibt es nicht. Und neue Begriffe wie “bezugsfertig” - mal höher, mal niedriger angesiedelt als schlüsselfertig - verkomplizieren den Sachverhalt zusätzlich.
Grundsätzlich besagt der Begriff “schlüsselfertig” erst einmal nicht mehr, als dass das Haus von einem Unternehmer erstellt wird, der sämtliche Roh- und Innenausbauarbeiten erledigt. Von Fertigstellung kann nicht automatisch die Rede sein. Welche Leistungen im Einzelnen zu einem schlüsselfertigen Eigenheim gehören, definiert der Anbieter. Dies tut er üblicherweise in der Bau- und Leistungsbeschreibung. Hier sollten alle im Preis enthaltenen Leistungen exakt und detailliert beschrieben werden, rät Immowelt.de. Nur dann kann der Bauherr die Angebote der Bauträger wirklich vergleichen und einschätzen, welche Arbeiten er im Nachhinein noch zu erledigen hat.
Genaues Lesen und Überprüfen kann im Vorfeld helfen, viel Geld und Nerven zu sparen, betont Immowelt.de. Achten Sie auf mögliche Einschränkungen bei den zum genannten Preis angebotenen Leistungen und fragen Sie bei schwammigen Umschreibungen nach. Leistungen, die bei schlüsselfertigen Häusern manchmal nicht im Preis enthalten sind, sind beispielsweise neben der Bauantragsstellung und dem Ausheben der Baugrube auch Fliesen- und Malerarbeiten sowie das Verlegen der Bodenbeläge.
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Quelle (lifePR)
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