Immobiliendienstleister bietet Sicherheit
Beim Privatverkauf einer Immobilie lauern oft Stolpersteine. So können überzogene Preisforderungen das Käuferinteresse erheblich mindern. Auch das Fehlen einer zuverlässigen Absicherung gegen Nachforderungen des Käufers kann sich als Bumerang erweisen. So wissen Privatverkäufer oft nicht, dass man Gewährleistungsausschlüsse in den Vertrag aufnehmen kann und dass verschwiegene, aber dem Verkäufer bekannte Mängel noch nach Jahren zur Rückabwicklung des Kaufs führen können.
“Der Gewährleistungsausschluss ist besonders wichtig”, betont Robert Anzenberger, Vorstand des Immobiliendienstleisters PlanetHome. Verkäufer sichern sich damit gegen rückwirkende Ansprüche des Käufers ab. Das gilt selbst dann, wenn die Mängel dem bisherigen Besitzer nicht bekannt waren. Als Gegenleistung fordert der Gewährleistungsausschluss vom Verkäufer, dass er offen und ehrlich über bekannte Mängel Auskunft gibt. Tut er dies nicht, kann der Käufer - sofern er eine wissentliche oder arglistige Täuschung nachweisen kann - auch Jahre später noch Regressforderungen stellen. Das kann bis zur Rückgabe der Immobilie und zur Rückforderung des Kaufpreises gehen.
Möchten Verkäufer einer Bestandsimmobilie versteckte Mängel an der Bausubstanz erfahren und offen legen, empfiehlt sich die Erstellung eines Bewertungsgutachtens. Die Expertise bringt gleich mehrere Vorteile: Erstens stärkt sie die Vertrauensbasis gegenüber potentiellen Käufern. Zweitens erfährt der Verkäufer den Verkehrswert seiner Immobilie und drittens schützt ihn das Papier vor dem möglichen Vorwurf der arglistigen Täuschung - und damit vor unkalkulierbaren Regressforderungen.
Guter Rat ist auch bei den unumgänglichen Vertragsangelegenheiten sowie dem Vermögensübergang empfehlenswert. So darf in Deutschland keine Immobilie ohne notarielle Beglaubigung den Besitzer wechseln. Der Verkauf mittels Notar bringt beiden Parteien Rechtssicherheit. Außerdem kann man alle juristischen Sachfragen mit dem Fachmann besprechen. Nebenabsprachen zwischen den Vertragsparteien muss der Notar in den Vertrag aufnehmen, andernfalls kann der Verkauf noch nach Jahren von einer Seite angefochten werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist mit einem Makler an seiner Seite meist besser beraten: Seriöse Immobilienberater bieten sowohl Unterstützung beim Aufsetzen des Vertrages als auch die Begleitung zum Notartermin an.
“Wer eine Immobilie verkaufen möchte, der sollte professionelle Immobilienberater zu Rate ziehen”, empfiehlt PlanetHome Chef Anzenberger. Nicht nur bauliche und rechtliche Tücken könnten Verkäufern das Leben schwer machen. Bereits während der Käufersuche kann die Unterstützung von Verkaufsprofis Gold wert sein. Beispielsweise sind ausgebildete Makler in der Lage, den Verkaufswert der Immobilie zu ermitteln und besitzen eine hohe Durchschlagskraft bei der Kundenwerbung. Gemeinsam mit dem Makler könnten Verkäufer überlegen, in welchem Zustand sie die Immobilie verkaufen wollen. Ist es etwa ratsam, überfällige Reparaturen noch selbst durchzuführen oder sollte man sie dem Käufer überlassen und dafür einen Preisnachlass gewähren? Auch die Frage des preislichen Verhandlungsspielraums lässt sich mit einem versierten Vermittler detailliert erörtern.
Ansprechpartner:
Frau Nadin Sturm
Telefon: +49 (89) 76774-319
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin PlanetHome AG
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Quelle (lifePR)
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