Österreich ist jetzt ohne Erbschaftsteuer
Die Alpenrepublik hat aufgrund des Schenkungsmeldegesetzes die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 1.8.2008 abgeschafft. Diese auf den ersten Blick positive Meldung bringt für Deutsche Nachteile, die Vermögen in Österreich hinterlassen. Denn dieses ist durch die dortige Gesetzesänderung im Inland wieder steuerpflichtig. Auslöser für diese Maßnahme waren zwei Entscheidungen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, wonach die Erhebung der Erbschaftsteuer aufgrund zu geringer Wertansätze in der vorherigen Form verfassungswidrig war. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die heimischen Regelungen mit ähnlichen Argumenten beanstandet. Dies führt bekanntlich zur großen Erbschaftsteuerreform mit höheren Werten für den Grundbesitz und nicht zur Abschaffung der Steuer.
Für deutsche Besitzer von Immobilien oder Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds wirkt sich diese Rechtsentwicklung jenseits der Grenze gleich zweifach negativ aus. Denn mit dem Wegfall wird das dort vererbte oder verschenkte Grundstück automatisch grunderwerbsteuerpflichtig. Der Satz beträgt 2% bei nahen Verwandten und 3,5% bei sonstigen Personen.
Da Deutschland das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Alpenrepublik auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer aus dem Jahr 1954 zum Ende des Jahres 2007 gekündigt hat, ist es an Neujahr 2008 außer Kraft getreten. Seitdem darf der heimische Fiskus auf den Grundbesitznachlass in Österreich zugreifen. Die deutsche Seite strebt allerdings mit dem Nachbarland eine Übergangsregelung für Erbfälle an, die zwischen dem 1.1. und 31.7.2008 eingetreten sind.
Ab August 2008 kann es hingegen teuer werden. Denn die anstehende Erbschaftsteuerreform sieht eine generelle Bewertung von Immobilien auf Marktniveau vor und die jenseits der Grenze bezahlte Grunderwerbsteuer ist hierauf nicht anrechenbar. Somit zahlen die Deutschen gleich zweifach - in Österreich die Grunderwerbsteuer und in der Heimat die Erbschaftsteuer.
Das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich vom 24.8.2000 auf dem Gebiet der Einkommensteuer bleibt von der Kündigung hingegen unberührt. Mieteinkünfte aus Österreich sowie Gewinne aus geschlossenen Fonds mit Sitz in der Alpenrepublik bleiben also weiterhin im Inland steuerfrei.
Mehr zu dem Thema Schenkung- und Erbschaftsteuer finden Interessierte in dem Buch “Schenken und Vererben von Kapitalvermögen” von Rechtsanwalt Dr. Helmut Schuhmann. Das Buch kann für 19,80 € unter Tel. 0228 95124-0 oder unter www.vsrw.de bestellt werden.
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Quelle (lifePR)
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